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2) Arge und Jobcenter Umzüge

Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Arge, Jobcenter oder Sozialamt

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden 3 Kostenvoranschläge von 3 Verschiedenen Umzugsunternehmen.

1) Sie Schicken uns Ihre Daten und Fotos von Ihrer Wohnung einfach per E-Mail oder Whatsapp oder Vereinbaren Sie eine Besichtigungstermin.

2) Wir kümmern uns um die Kostenvoranschläge und verlangen anderen Umzugsunternehmen Ihnen Angebote zu erstellen.

3) Die Angebote werden direkt zu Ihrem Sachbearbeiter per E-Mail, Fax oder Post zugeschickt wenn Sie das wünschen.

4) Der Umzug wird vom Amt genehmigt. (so einfach ist das)

 

Im Rahmen unserer Jobcenter & Arbeitsamt Umzüge, geht es in erster Linie um arbeitsbedingte Umzüge, die wiederum durch die Agentur für Arbeit bezuschusst oder ganz übernommen werden. Alle entstehenden Umzugskosten werden durch uns direkt mit der (Arge) Agentur für Arbeit abgerechnet, so dass Ihnen keinerlei finanzielle Umstände im Bezug auf Ihr Umzugsvorhaben entstehen.

Der Arbeitsplatz ist in greifbarer Nähe gerückt? Jetzt wird es Zeit dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt anpassen. Bei unserer Umzugsplanung und Terminierung richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen, soweit uns dies in Verbindung mit der Agentur für Arbeit möglich ist.

Arbeitsbedingter Umzug?

Jobcenter & Arbeitsamt Umzüge können durch das Arbeitsamt bezuschusst werden.

Die lang ersehnte Anstellung ist zum greifen nahe? Dazu noch in der Nähe des eigenen Wohnorts? Wahrscheinlich leider die Ausnahme. Häufig ist es notwendig, für eine qualifizierte Stelle auch einen Wohnortwechsel in Kauf zu nehmen. Finanzielle Unterstützung gibt es in dieser Situation außer von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) nicht.

 

Das Zauberwort heißt Umzugskostenbeihilfe

Bisher wurde die Umzugskostenbeihilfe lediglich in Form eines Darlehens gewährt, seit Anfang des Jahres 2006 ist dies als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, möglich.

Vorraussetzungen für einen Jobcenter & Arbeitsamt Umzug:

Der Umzug muss in direktem Zusammenhang mit der neuen Anstellung stehen und die neue Stelle muss außerhalb des täglich zumutbaren Pendelbereichs (zweieinhalb Stunden für Hin- und Rückfahrt) liegen. Auch die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland kann auf diese Weise bezuschusst werden. Der Zuschuss ist auf 4.500 Euro begrenzt und wird - falls man sich erst später zu einem Umzug entschließt - bis zu zwei Jahre nach Arbeitsantritt gewährt.

Wichtig ist, dass die Leistung rechtzeitig vor dem Umzug beantragt wird.

Auf Umzugskostenbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die Arbeitsämter können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Umzugskostenbeihilfen bewilligen. Die Antragstellung muss im Voraus erfolgen. Über weitere Möglichkeiten informiert Sie gern die Agentur für Arbeit in den dafür zuständigen Bereich.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Neuanfang, viel Glück und Erfolg.

 

Wir sind tätig für Sie in Ganz Deutschland (Dortmund, Bochum, Hagen, Essen, Schwerte, Unna, Castrop-Rauxel, Düsseldorf, Duisburg, Iserlohn, Hattingen, Siegen, Köln, Witten, Wetter, Herne, Holzwickede, Lünen, Datteln, Recklinghausen, Bergkamen, Kamen, Münster, Werne, Waltrop, Herdecke) usw.....

Arge und Jobcenter  Umzüge

 

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